WICHTIG: Bei HWM I darf nur noch 20 km/h „über Grund“ gefahren werden! Das Binnenfunkgerät muss eingeschaltet sein der verantwortliche Bootsführer muss den UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen besitzen!

Die Messung von Wasserständen reicht lange zurück. verbindlich wurde sie ab dem 6. Juli 1936 für die süddeutschen Bundesländer eingeführt. Der Germersheimer Hafen ist dem Pegel Speyer zugeordnet.

Markante Wasserstände am Richtpegel Speyer (Rkm 400,6):

6,20 m Hochwassermarke I
7,30 m Hochwassermarke II

Markante Wasserstände am Richtpegel Maxau (Rkm 362,3):

6,20 m Hochwassermarke I
7,20 m Deichbeobachtung
7,50 m Hochwassermarke II (Einstellung der gesamten Schifffahrt auf dem Rhein)
7,80 m Wasserstand noch steigend -> Einsatz einer Dammwache
8,84 m Bisher gemessene Rekordmarke (05/99)
9,18 m Bemessungswasserstand für Hochwasserdämme

Bei Rückgang (Ablauf) eines Hochwassers und Unterschreiten der einzelnen Marken werden die Beschränkungen wieder aufgehoben.

Handy-Hochwasserinformationen: wap.hochwasser-rlp.de

Ansagedienst Pegel Maxau: 0721/19429

Weitere Hochwassermarken von Maxau bis nach Emmerich siehe hier

Internet: www.hvz.baden-wuerttemberg.de

Sorry, this website uses features that your browser doesn’t support. Upgrade to a newer version of Firefox, Chrome, Safari, or Edge and you’ll be all set.